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Gutes tun und Steuern sparen

Der Staat belohnt Ihre Unterstützung durch großzügige steuerliche Regelungen. So sind gemeinnützige Stiftungen wie die Humanismus Stiftung Berlin befreit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer, so dass Gelder oder Sachwerte ungeschmälert für die guten Zwecke zur Verfügung stehen.

Wer aus seinem Einkommen das Gemeinwohl unterstützt und Zustiftungen vornimmt oder an Stiftungen spendet, kann mit erheblichen steuerlichen Vergünstigungen rechnen.

  • Zunächst können Zustiftungen ebenso wie Spenden bis 20 Prozent der Jahreseinkünfte von der Steuer abgesetzt werden.
  • Für große Einkommen ist auch der zusätzliche Höchstbetrag in Höhe von 1.000.000 Euro für Zustiftungen in das Stiftungsvermögen interessant.
  • Haben Sie selbst geerbt und leiten Sie Geld oder Sachwerte innerhalb von 24 Monaten nach der Erbschaft an eine Stiftung weiter, wird Ihnen für den entsprechenden Betrag die Erbschaftssteuer erlassen.

Alle Vergünstigungen zusammen genommen, lässt sich ein nicht geringer Teil einer Zustiftung aus Steuerersparnissen finanzieren. Auch hier beraten wir Sie gerne.