Vergaberichtlinien
für den Humanismus-Preis für Menschenrechte
Stifter*innen
Der Humanistische Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR, und die Humanismus Stiftung Berlin haben im Jahr 2002 den Flechtheim-Preis für Demokratie und Menschenrechte gestiftet. Der Preis wurde 2019 in Humanismus-Preis für Menschenrechte umbenannt und wurde erstmals 2020 vergeben. Seine ethische Grundlage ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948.
Wer wird gewürdigt?
Der Preis würdigt das Engagement für Menschenrechte, Freiheit, Gerechtigkeit, Aufklärung und Toleranz in der Welt. Er wird an natürliche Personen vergeben, die sich durch ihre Lebensleistung insbesondere für das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben, für Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, für Meinungs- und Informationsfreiheit und für das Recht auf soziale Sicherheit ausgezeichnet haben.
Preigeld
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Er wird alle zwei Jahre vergeben.
Nomienierung
Nominierungen für mögliche Preisträger*innen werden von den Mitgliedern der Jury eingereicht. Jedes Jurymitglied kann maximal drei Vorschläge einreichen. Die Vorschläge bedürfen einer schriftlichen Begründung unter Angabe der Leistungen/Verdienste/Veröffentlichungen und sind in digitaler Form oder in schriftlicher Form postalisch an den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR oder die Humanismus Stiftung Berlin zu richten.
Jury
Eine ehrenamtlich tätige Jury bewertet und entscheidet über die eingegangenen Nominierungen. Die Entscheidung über die Preisvergabe ergeht nach gemeinsamer Beratung der eingegangenen Vorschläge sowie öffentlich zugänglicher Informationen mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Beschlussfähigkeit der Jury ist gegeben, wenn mindestens drei Jurymitglieder anwesend sind.
Die aktuellen Mitglieder der Jury können nicht nominiert und daher keine Preisträger*innen werden. Die Entscheidung der Jury kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Jury wird vom Präsidium des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR und dem Vorstand der Humanismus Stiftung Berlin berufen. Sie besteht aus insgesamt fünf Personen. Sie setzt sich aus drei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie jeweils einer*einem Vertreter*in des Verbandes und der Stiftung zusammen.
Bekanntgabe
Das Präsidium des Verbandes gibt gemeinsam mit der Stiftung die Entscheidung über den*die Preisträger*in bekannt. Die Verleihung findet im Rahmen eines Festaktes statt, in der Regel zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Dem*der Preisträger*in wird im Rahmen dieser Veranstaltung eine Verleihungsurkunde, ein sichtbares Preisobjekt sowie ein Scheck über die Höhe des Preisgeldes ausgehändigt.
Preisträger*innen und ihr Wirken werden in ihrer Vorbildfunktion in den Medien des Verbandes und der Stiftung veröffentlicht und erhalten Gelegenheit, sich bei Veranstaltungen etc. mit ihrem Engagement zu präsentieren.
Berlin, 2023