Förderantrag einreichen!
Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bis zum 31. Oktober 2020 über dieses Formular ein.
Die Stiftung fördert nur einzelne abgegrenzte und noch nicht begonnene Vorhaben (Projektförderung). Dies schließt eine einzelne abgegrenzte Anschlussfinanzierung nicht aus. Es werden nur Vorhaben gefördert, die nicht durch den Staat, kommunale Körperschaften oder Sozialversicherungen zu finanzieren sind. In besonders begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. Die Fördersumme kann nur in Einzelfällen den Betrag von 5.000.- Euro überschreiten.