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Förderantrag einreichen!

Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. November 2022 über dieses Formular ein.

Die Stiftung fördert nur einzelne abgegrenzte und noch nicht begonnene Vorhaben (Projektförderung). Dies schließt eine einzelne abgegrenzte Anschlussfinanzierung nicht aus. Es werden nur Vorhaben gefördert, die nicht durch den Staat, kommunale Körperschaften oder Sozialversicherungen zu finanzieren sind. In besonders begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. Die Fördersumme kann nur in Einzelfällen den Betrag von 5.000.- Euro überschreiten. Bitte beachten Sie, dass der Sachkostenanteil (Erwerb von Geräten, Anschaffungen, Technik) max. 20% der bei der Stiftung eingereichten Projektkosten ausmachen darf.

Vorlage Projektantrag

    Bitte reichen Sie uns Ihren Kosten- und Finanzierungsplan per E-Mail ein. Für laufende Betriebs- und Unterhaltskosten wird keine Förderung gewährt. Ebenso gewährt die Stiftung keine Zuwendungen zur Deckung eines nicht abgegrenzten Teiles der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers (Institutionelle Förderung).