Förderrichtlinien
Ausschüttung von Fördermitteln der Humanismus Stiftung Berlin
Auch in diesem Jahr ist die Humanismus Stiftung Berlin wieder in der Lage, Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Nach unserer Satzung sind zum Erhalt von Fördermitteln Einrichtungen und Projekte des Humanistischen Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR und die Humanistische Akademie Berlin-Brandenburg berechtigt.
Verfahren
Der Vergabe von Fördermitteln unterliegen den vom Stiftungsrat beschlossenen Vergaberichtlinien unserer Stiftung. Förderanträge sind über das Antragsformular zu stellen.
Fördersummen
Die Förderhöchstsumme ist nach den Vergaberichtlinien in der Regel begrenzt auf 5.000 Euro, allerdings erhöhen geringere Antragssummen die Chancen auf Berücksichtigung deutlich. Die Auszahlung der Fördermittel wird noch vor Jahresende 2020 stattfinden.
Fristen
Förderanträge müssen bis spätestens Montag, den 12. Oktober 2020 bei unserer Stiftung eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Über Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen entscheidet der Stiftungsvorstand.
Fragen
Für Rückfragen und zur Beratung steht der Stiftungsvorstand gerne zur Verfügung: Telefon 030/61390481, E-Mail: info@humanismus-stiftung.de.